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Satzung Abstandsflächentiefe

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Die Gemeinde Herrngiersdorf hat eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 a BayBO erlassen.

Durch die Änderung der Bayer. Bauordnung zum 01.02.2021 werden die Abstandsflächen an den Grenzen erheblich reduziert. Gleichzeitig wurde in der Bayer. Bauordnung eine Ermächtigung für die Gemeinden geschaffen, die bisherige Abstandsflächentiefe beizubehalten.

Die Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft.

Nachstehend kann die Satzung eingesehen werden:

Satzung der Gemeinde Herrngiersdorf über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Bekanntmachung zur Satzung