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"An den Gärten"

Baugebiet in Sandsbach „An den Gärten“

Der Spatenstich zum Baugebiet „An den Gärten“ ist erfolgt
13 Bauparzellen auf 10.206 Quadratmetern – Erschließungskosten betragen rund 750.000 Euro
Sandsbach.

Der Spatenstich zur Erschließung des neuen Baugebietes „An den Gärten“ in Sandsbach, das auf 10.206 Quadratmetern Platz für 13 Bauparzellen und die dazugehörigen Verkehrsflächen bietet ist am Dienstagvormittag erfolgt.
Die Kosten für die Erschließung dieses Baugebietes, das bis zum Jahresende abgeschlossen sein soll, belaufen sich auf ca. 750.000 Euro.
1. Bürgermeisterin Ida Hirthammer konnte hierzu den Planer für die Erschließung Ingenieur Hermann Lichtenecker vom Planungsbüro Lichtenecker und Spagl, Firmenchef Hermann Pritsch und Florian Pritsch von der Fa. Pritsch sowie Geschäftsleiter Ludwig Wagner von der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid begrüßen.
Nach den Worten von 1. Bürgermeisterin Ida Hirthammer handelt es sich um ein sogenanntes 13b-Baugebiet, für das keine Ausgleichsflächen ausgewiesen werden müssen, da hierbei kleine Flächen im Innenbereich erschlossen werden. Dies entspricht der Zielsetzung des Landesentwicklungsplanes, der eine Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung bevorzugt, um einer Zersiedelung entgegen zu wirken.
Hier am Baugebiet „An den Gärten“, so die Bürgermeistein, schaffen wir an den Bedarf angepasste Erweiterungsflächen für die Wohnbebauuung. Die Bewerberlage zeigt, dass viele einheimische Familien und junge Erwachsene vor Ort bleiben und sich in ihrem Heimatort Wohneigentum schaffen wollen. Das große Interesse beweist, dass die Gemeinde Herrngiersdorf hier den richtigen Weg eingeschlagen hat.
Um den Umweltgedanken Rechnung zu tragen, wird die Versiegelung auf ein Mindestmaß beschränkt. Zudem sind dezentrale Rückhaltungen für das Niederschlagswasser durch den Einbau von Zisternen sowie der Schaffung von Teichen und Sickermulden in den Planvorgaben enthalten. Die Abwasserbeseitigung, so Ingenieur Hermann Lichtenecker, erfolgt im umweltfreundlichen Trennsystem. Dies macht allerdings auch eine Sanierung des Kanalsystems am Bibergerberg notwendig.
Die mit den Erschließungsarbeiten beauftragte Firma Pritsch, so Firmenchef Hermann Pritsch, rechnet mit einer Fertigstellung der Erschließungsarbeiten bis zum Jahresende.
Bürgermeisterin Ida Hirthammer betont, dass vom Planungsbüro Komplan ein Bebauungsplan mit sehr großzügigen Festsetzungen ausgearbeitet wurde. Bleiben die Bauwerber innerhalb dieser Rahmenrichtlinien können die Baupläne im sogenannten Freistellungsverfahren von der Gemeinde gegen eine Gebühr von 30 Euro genehmigt werden. Jede noch so kleine Abweichung macht eine isolierte Befreiung notwendig. Die Baugenehmigung muss dann vom Landratsamt abgesegnet werden, was mit einer zeitlichen Verzögerung und erheblich höheren Gebühren für die Bauherren einhergeht. Jede einzelne Befreiung kostet extra 90 Euro und zudem werden die normalen Genehmigungsgebühren, gemessen an den geschätzten Baukosten, fällig. Bereits für Einfamilienhäuser dürfen die Bauwerber mit zusätzlichen Kosten von ca. 600 Euro bis über 1.000 Euro rechnen.

Foto:
v.li. Geschäftsleiter Ludwig Wagner, Firmenchef Hermann Pritsch, 1. Bürgermeisterin Ida Hirthammer, Florian Pritsch und Ingenieur Hermann Lichtenecker (Bilddatei: B-Spatenstich-Sandsbach, Bild: Martin Haltmayer)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „An den Gärten“ in Sandsbach gefasst. Der Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung vom 04.05.2020 in Kraft getreten.

Bebauungsplan Endfassung

Begründung zum Bebauungsplan

"Am Reutstalweg"

Baugebiet „Am Reutstalweg“ in Herrngiersdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2016 den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Reutstalweg“ als Satzung beschlossen.

Die Erschließung des Baugebietes wurde 2018 abgeschlossen.

Den Bebauungsplan können sie über nachfolgend Link einsehen:

Bebauungsplan-Endfassung „Am Reutstalweg“

Begründung zum Bebauungsplan „Am Reutstalweg“

"Beim Oberfeld"

Baugebiet „Beim Oberfeld“ in Herrngiersdorf

Der Gemeinderat Herrngiersdorf hat am 19.09.2019 beschlossen, für das Grundstück Fl. Nr. 43 der Gemarkung Herrngiersdorf einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im Ortsteil Herrngiersdorf aufzustellen. Dies wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 10.10.2019 öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Beim Oberfeld“, die Nutzungsart soll ein Allgemeines Wohngebiet werden.

In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat der Gemeinderat nun die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde Herrngiersdorf hat mit Beschluss vom 18.02.2021 den Bebauungsplan für das Gebiet „Beim Oberfeld“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hier­mit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekannt­machung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und Grünordnungsplan im Rathaus, in den Amts­räumen der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den

  • § 39 und 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid sind:

Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr

Download „Endfassung Bebauungsplan „Beim Oberfeld“
Download „Begründung zum Bebauungsplan „Beim Oberfeld“

 

"Gewerbegebiet am Kirchenweg"

Bekanntmachung der Gemeinde Herrngiersdorf

Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet am Kirchenweg“

Der Gemeinderat Herrngiersdorf hat am 08.12.2015 beschlossen, für das Gebiet „Gewerbegebiet am Kirchenweg“ im Ortsteil Herrngiersdorf einen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen, um gewerbliche Erweiterungsflächen für einen bestehenden Betrieb zu ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 265/1, 266/1, die südöstliche Teilfläche aus Fl.-Nr. 266 sowie die östliche Teilfläche aus Fl.-Nr. 265, alle Gemarkung Herrngiersdorf, mit einem Umgriff von ca. 1,6 ha.

Er wird im Norden, Westen und Süden durch Ackerflächen, im Südosten durch eine Hofstelle sowie im Osten durch die Gemeindeverbindungsstraße „Kirchenweg“ begrenzt.

Dem Bebauungsplan sind zwei externe Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Eine Ausgleichsfläche befindet sich im Gebiet der Gemeinde Langquaid, in der Gemarkung Adlhausen. Betroffen sind die Flurstücke 2452 und 2453.

Die zweite Fläche befindet sich auf dem Gemeindegebiet Herrngiersdorf, in der Gemarkung Langquaid. Sie umfasst hier eine Teilfläche des Flurstückes 887.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Fachstellen nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 13.04.2016 bis 13.05.2016 durchgeführt.

Die Öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet am Kirchenweg“ in der Fassung vom 14.06.2016 gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.07.2021 bis 09.08.2021 statt.

Während des laufenden Verfahrens ergab sich die Notwendigkeit den gewerblichen Betrieb um eine bauliche Maßnahme im rückwärtigen Bereich zu erweitern, so dass der bislang vorliegende Entwurf vom Ingenieurbüro KomPlan, Leukstraße 3, 84028 Landshut, entsprechend modifiziert wurde.

Der nun vorliegende Entwurf II wurde mit der Begründung in der Fassung vom 18.04.2024 vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.04.2024 genehmigt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Entwurf II des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie schalltechnisches Gutachten und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

08.07.2024 bis 09.08.2024

in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, im Rathaus, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, Zimmer Nr. 3.16, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Die Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid sind:
Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen wurden zur Erarbeitung herangezogen:

  • Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Herrngiersdorf;
  • Landesentwicklungsprogramm Bayern − https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungsprogramm-bayern-lep/;
  • Regionalplan der Region Regensburg − http://www.region11.de;
  • Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Kelheim (1999);
  • Biotopkartierung Bayern − http://fisnat.bayern.de/finweb/;
  • Rauminformationssystem Bayern − http://wirtschaft-risby.bayern.de/;
  • Bayerisches Informationssystem Naturschutz − http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb;
  • BayernAtlas− http://geoportal.bayern.de/bayernatlas;
  • Bayernviewer Denkmal − http://www.denkmal.bayern.de/;
  • Umweltatlas Bayern – http://www.umweltatlas.bayern.de;
  • Kartierungen und Erhebungen durch das Ingenieurbüro KomPlan.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Aussagen der Grünordnung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes.
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan.
  • Schalltechnisches Gutachten als Bestandteil der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan.
  • Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen wurden zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan abgegeben:

  • Schutzgut Mensch / Lärm:
    • Hinweis zum Erfordernis eines Immissionsschutzgutachtens.
  • Schutzgut Boden / Fläche:
    • Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen mit hoher Ertragsfähigkeit; Vorlage eines Bodenmanagementkonzeptes.
  • Schutzgut Arten und Lebensräume:
    • Eine detaillierte Erfassung der Zauneidechsenbestände ist nicht erforderlich. Die in den Unterlagen aufgeführte Zeitspanne für die Beseitigung der Gehölzstrukturen ist zwingend einzuhalten. Die Beseitigung gesetzlich geschützter Gehölzbestände bedarf der Zustimmung der UNB.
  • Schutzgut Wasser:
    • Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung und zum Umgang mit Altlasten und Gewässerverunreinigungen; Hinweise, die bei anstehendem bzw. freigelegtem Grundwasser zu beachten sind; Hinweis zum Schutz vor wild abfließendem Niederschlagswasser.
  • Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung:
    • Keine.
  • Schutzgut Luft / Klima:
    • Hinweise zu landwirtschaftlichen Immissionen.
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
    • Keine.
  • Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt:
    • Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen im Bereich von Freileitungen; Hinweise zum Brandschutz; Aussagen zu Altlasten.
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern:
    • Keine.
  • Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen:
    • Hinweise zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser; Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bekanntmachung Gewerbegebiet am Kirchenweg

"Naherholungsgebiet Semerskirchen"

Bekanntmachung der Gemeinde Herrngiersdorf über die
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
„Naherholungsgebiet Semerskirchen“
und
Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 10
Öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat am 21.04.2022 beschlossen, für das Gebiet südlich des Ortsteiles Semerskirchen, einen qualifizierten Bebauungsplan mit Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Naherholungsgebiet Semerskirchen“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 10 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Naherholungsgebiet Semerskirchen“ beinhaltet die Fl.-Nrn. 1251, 1252, 1276 (Tfl. = Teilfläche), 1278 (Tfl.), 1279 (Tfl.), 1288 (Tfl.) und 1305 (Tfl.) der Gemarkung Herrngiersdorf.

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Sondergebiet (SO) nach § 10 Abs. 1 BauGB mit der Zweckbestimmung Naherholungsgebiet auszuweisen.

Mit der Erarbeitung der Planentwürfe ist das Planungsbüro KomPlan, Landshut, beauftragt worden.

Nach Beteiligung und Behandlung der Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die vom Planungsbüro KomPlan, Landshut, gefertigten Planentwürfe des Bebauungsplanes mit Begründung sowie Umweltbericht und des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan Deckblatt Nr. 10 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung angeordnet.

Es wird nun hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, bestehend aus Planteil, Begründung, Umweltbericht sowie Schallschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wie auch der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 10, bestehend aus Planteil, Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

in der Zeit vom 23.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.11, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt werden.

Die Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid sind:
Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr

Bekanntmachung Naherholungsgebiet Semerskirchen

BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Begründung EW

BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Begründung EW Anhänge

BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Plan EW

BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Umweltbericht EW

BBP GOP Behandlung Stellungnahme §3 Abs. 1 – §4 Abs. 1

FNP LP D10 Naherholungsgebiet Semerskirchen – Begründung EW

FNP LP D10 Naherholungsgebiet Semerskirchen – Plan EW

FNP LP D10 Naherholungsgebiet Semerskirchen – Umweltbericht EW

FNP LP D10 Behandlung Stellungnahme §3 Abs. 1 – §4 Abs. 1

"Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

 Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich “ Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann „
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan “ Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrngiersdorf hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann“ sowie die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Herrngiersdorf  vom 20.06.2024 wurden die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann“ sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der Geltungsbereich mit zwei Teilflächen umfasst insgesamt 12,04 ha und liegt im nordöstlichen Gemeindegebiet der Gemeinde Herrngiersdorf, westlich des OT Sankt Johann. Im Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die Flurnummern 1529, 1531, 1532, 1534, alle Gemarkung Herrngiersdorf.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Vorentwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2024 können in der Zeit

von Montag, den 08.07.2024 bis einschließlich Freitag 09.08.2024

im Rathaus der VG Langquaid (Marktplatz 24 , 84085 Langquaid) während der Besuchszeiten von Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, Donnerstag 13.00 – 18.30 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sind zudem während der Auslegungsdauer auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar und können unter der Adresse eingesehen und abgerufen werden:

https://herrngiersdorf.de/allgemein/

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann“ sowie der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Bekanntmachung „Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann“

Herrngiersdorf_PV_St Johann_BP_GOP_VE

Herrngiersdorf_PV_St Johann_FNP-Ä_VE

Herrngiersdorf_Freiflächen-Photovoltaik Sankt Johann_BP_FNPä_Begründung_Umweltbericht_VE

20.06.2024_Sitzungsniederschirft_BPL

20.06.2024_Sitzungsniederschrift_FNP

Ortsabrundungssatzung Sittelsdorf 2022

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Sittelsdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Sittelsdorf beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Baufächen für eine weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil sowie zur grundlegenden Abgrenzung der Innenentwicklung nach § 34 BauGB zum Außenbereich.

Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 23.06.2023 in Kraft getreten.

Die Satzung können Sie über nachfolgend Link einsehen:

OAS Sittelsdorf Plan Endfassung

OAS Sittelsdorf Begründung Endfassung

OAS Sittelsdorf Anlagen

Ortsabrundungssatzung Herrngiersdorf - Kirchenweg 2022

Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Herrngiersdorf, Bereich Kirchenweg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Herrngiersdorf, Bereich Kirchenweg, beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zur baulichen Abrundung am nördlichen Ortsrand von Herrngiersdorf.

Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 23.06.2023 in Kraft getreten.

Die Satzung können Sie über nachfolgend Link einsehen:

OAS Herrngiersdorf – Kirchenweg Plan Endfassung

OAS Herrngiersdorf – Kirchenweg Begründung Endfassung

OAS Herrngiersdorf – Kirchenweg Anlagen