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Aktuelles zur Kommunalwahl 2026

An dieser Stelle erhalten Sie in der nächsten Zeit wichtige Infos und Ergebnisse rund um die anstehende Kommunalwahl.

Versand der Wahlbenachrichtigung

Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versandt. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.

Briefwahl beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg.  Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!
Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin (ab Montag, 16. Februar 2026) verschickt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.

1. Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl von 09.02.2026 bis 01.03.2026 hier online beantragen.  Oder Sie scannen hierzu mit Ihrem Handy den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post ankommen.

2. Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag frühzeitig ab. So haben Sie genug Zeit für den Rückversand.
Bitte melden Sie sich spätestens bis Montag, 2. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen.

3. Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen. Das geht im Bürgerbüro, Marktplatz 24, 84085 Langquaid. Die Abholung ist bis Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich. Sie können direkt im Rathaus wählen, die Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben.

4. Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, können Sie das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nehmen. Dazu ist zuerst der „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ zu unterschreiben. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz untern die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.

5. Der rote Wahlbrief muss bis spätestens 08. März 2026, 18:00 Uhr im Rathaus der VGem Langquaid eingegangen sein. Die roten Wahlbriefe können bis dahin in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die letzte Leerung findet am Wahlsonntag um 18:00 Uhr statt.
Die Abgabe Ihres roten Wahlbriefs am Wahlsonntag in einem der Wahllokale der einzelnen Wahlbezirke ist nicht möglich.
Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht mehr ausgezählt.

Bekanntmachungen

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats

Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

Hier finden Sie Musterstimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und den Gemeinderat

Bürgermeisterin/Bürgermeister
Muster Stimmzettel Bürgermeister Herrngiersdorf

Gemeinderat
Muster Stimmzettel Gemeinderat Herrngiersdorf

Probestimmzettel für Gemeinderatswahl

Mit dem elektronischen Probestimmzettel können Wählerinnen und Wähler testen und ausprobieren, welche Möglichkeiten der Stimmabgabe zur Verfügung stehen.
Am Sonntag, 8. März, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Hausen werden an diesem Tag der Bürgermeister und der Gemeinderat gewählt. Jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigte kann genauso viele Stimmen vergeben, wie das betreffende Gremium Sitze hat.
In der Gemeinde Hausen sind dies 14 für 14 Gemeinderatssitze.
Damit die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeiten der Stimmvergabe kennen lernen können, ist ein Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl hinterlegt. Hier kann jeder in aller Ruhe vom heimischen PC aus die Besonderheiten des Bayerischen Kommunalwahlrechts kennen lernen und unter realen Bedingungen die Möglichkeiten des „Kumulierens“ und „Panaschierens“ ausprobieren.
Bei der Probeabstimmung sieht man zum Beispiel, wie sich ein Listenkreuz bei einer Partei / Wählergruppe auswirkt, wenn auch noch einzelne Kandidaten mit Einzelstimmen angekreuzt werden oder wann der Stimmzettel ungültig wird und wann Stimmen verschenkt werden. Das Ergebnis wird sofort dargestellt und eventuelle Fehleingaben erläutert. Besonders für Jungwähler ist das eine echte Hilfe. Selbstverständlich werden keinerlei Daten gespeichert, der Weg zur Wahlurne am 08. März erübrigt sich dadurch nicht.
Hier finden Sie den Probestimmzettel