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Langquaider Trinkwasserbrunnen machen neue Festlegung erforderlich – Landwirte befürchten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung

Auf großes Interesse stieß seitens der Betroffenen und Interessierten die erste Informationsveranstaltung, die kürzlich im vollbesetzten Sandsbach Stadel stattfand, über die erforderliche Festlegung eines Wasserschutzgebietes in Bezug auf das Betreiben der Langquaider Trinkwasserbrunnen. Dabei informierten die beteiligten Gemeinden Langquaid und Herrngiersdorf mit deren Bürgermeistern Herbert Blascheck und Ida Hirthammer sowie das mit den Untersuchungen beauftragte Ingenieurbüro IGWU mit der Diplom-Geologin Iris Mulitze-Baur aus Markt Schwaben über die anlaufenden Massnahmen, die mit der Errichtung von drei Grundwassermessstellen beginnen.
Dabei sollte über die weitere Vorgehensweise für eine langfristige Entnahmegenehmigung sowie über die bevorstehenden Probebohrungen im Gemeindebereich Herngiersdorf informiert werden und Fragen der Grundstückseigentümer aus dem Bereich der Gemeinde Herngiersdorf und des Marktes Langquaid vor dem Hintergrund des momentanen Stadiums der Bearbeitung beantwortet werden.
Dabei wurden in zahlreichen Wortmeldungen der Grundstückseigentümer und Landwirte überwiegend berechtigte, aber teils auch hypothetische Befürchtungen vorgetragen und mögliche Entschädigungsansprüche der Betroffenen thematisiert.
Die Herrngiersdorfer Bürgermeisterin Ida Hirthammer hatte die Veranstaltung eröffnet und dazu als Referentin die Diplomgeologin Iris Mulitze-Baur vom Ingenieurbüro für Grundwasser- und Umweltfragen in Marktschwaben sowie den Ortsobmann des Bayerischen Bauernverbandes Severin Pausinger und seinen Stellvertreter Michael Brunner begrüßt. Sie gab dabei ihrer Freude Ausdruck, dass dieses Thema, das schon oft in Vorgesprächen zwischen den Betroffenen thematisiert wurde, solch großen Anklang bei dieser Versammlung im vollbesetzten Sandsbacher Stadel findet. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, so die Bürgermeisterin, sei eben ein emotionales Thema für die betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer. Deshalb wollen wir von Anfang an ganz offen mit diesem Thema umgehen und die Betroffenen informieren. Nach dem Vortrag der Diplom-Geologin sind die Versammlungsteilnehmer aufgerufen, ihre Fragen zu stellen. und wir hoffen dann, dass wir diese auch entsprechend beantworten können.
Der Langquaider Bürgermeister Herbert Blascheck schloss sich den Worten seiner Amtskollegin aus Herrngiersdorf an und ergänzte: „Der Markt Langquaid und die Gemeinde Herrngiersdorf sitzen zusammen mit den Grundstücksbesitzern und Landwirten bei der Festlegung dieses künftigen Wasserschutzgebietes in einem Boot sitzen und versuchen dabei in die gleiche Richtung zu rudern, um für alle Beteiligten passendes Ergebnis zu erreichen!“
Die Langquaider Brunnen auf Herrngiersdorfer Gemeindegebiet (Auslagerung prüfen)
Bürgermeister Herbert Blascheck berichtete, dass der Markt Langquaid seinen bisherigen 61 Meter Tiefbrunnen I, der 1959 gebaut wurde zur weiteren Steigerung der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser nunmehr einen neuen 52 Meter Tiefbrunnen II hinzugebaut wurde, die nun abwechselnd für die Langquaider Wasserversorgung genutzt werden. Das hier geförderte Wasser ist hier von hoher Qualität, da in den Wiesen des Labertals keine Nitrat- oder Pflanzenschutzmittelproblematik besteht, sodass bei der Ausgestaltung der Wasserschutzgebietszone keine ausufernden Anforderungen zu erwarten sind.
Diese Wasserschutzgebietszone soll dann auch im Dialog mit den betroffenen Landwirten und Grundstückseigentümern ausgestaltet werden. Mit dem Bau dieses Brunnens wurde im Jahr 2022 begonnen und die Inbetriebnahme des Brunnens erfolgte im Juli 2025. Dazu war der Einbau einer weitgehend unterirdischen Brunnenstube mit dem Maßen 3,10 x 5,10 Meter als Fertigbauelement erforderlich.
Um diese Brunnenstube herum ist ein begrünter Hügel mit einer Höhe von 2 Metern auf einer Länge von 23 Metern aufgeschüttet worden. Um die beiden Brunnen zu verbinden war eine 920 Meter lange Wasserzuleitung über bestehende Feldwege zum Wasserwerk erforderlich. Die Langquaider Wasserversorgung steht aber komplett auf Herrngiersdorfer Gemeindegrund. Zur Historie dieses Konstrukts erzählter Bürgermeister Herbert Blascheck: „In den 60er Jahren wurde eine gemeinsame Wasserversorgung des Marktes Langquaid mit den umliegenden Gemeinden, wie auch der damals selbstständigen Gemeinde Sandsbach, geplant, die den Namen „Wasserversorgung der Sandsbacher Gruppe“ tragen sollte. Das Grundstück, wo heute das Langquaider Wasserwerk an der Gemeindeverbindungsstraße von Appersdorf nach Sandsbach steht, sollte das Zentrum sein und dementsprechend wurde dort großzügig geplant und auch gebaut. Da die Gemeinde Sandsbach und auch weitere Gemeinden bei diesem Zusammenschluss nicht mehr mitgemacht hatten und sich lieber der Wasserversorgung des Zweckverbandes der Rottenburger Gruppe angeschlossen hatten, blieben nur Langquaid und Oberleierndorf als Nutzer dieser Wasserversorgung übrig. Für diese Errichtung des Wasserwerkes und der beiden Tiefbrunnen I und II wurden jeweils vom Markt Langquaid entsprechende Bauanträge gestellt, die dann von den Gemeinderäten Sandsbach und Herrngiersdorf genehmigt wurden. Bürgermeister Blascheck hob hierbei auch die gute Zusammenarbeit der Gemeinden Herrngiersdorf und Langquaid hervor, die oftmals auf kurzem Wege erfolgen könne.
Wir, so der Langquaider Bürgermeister, stehen jetzt vor der Problematik, dass wir nicht nur ein Wasserschutzgebiet für diesen neuen Tiefbrunnen II brauchen, sondern grundsätzlich ist es so, dass dieses Wasserschutzgebiet auch unabhängig von dem zweiten Brunnen sowieso überarbeitet werden musste, denn das Wasserschutzgebiet aus den frühen 60er-Jahren kommt noch aus der Zeit des Landkreises Rottenburg und dessen Festlegung wurde wohl noch recht salopp gehandhabt. Mittlerweile ist es so, dass wir ja digital und auch sehr europäisch unterwegs sind, das heißt, dass sich die Vorgaben gerade im Trinkwasserbereich verändert haben. An dieser Stelle gibt es noch keinen Plan, sondern wir wollen gemeinsam mit euch Schritt und Schritt einfach auch den Weg zu diesem künftigen Wasserschutzgebiet gehen, betonte der Bürgermeister.
Ziel ist es, dass ein Wasserschutzgebiet rauskommt, das auch den rechtlichen Vorgaben entspricht, aber ein Wasserschutzgebiet, an dem sich alle Beteiligten mit dem erhofften Ergebnis, „das passt für uns alle“ entsprechend einbringen können. Anschließend stellte dann die Diplom-Geologin Iris Mulitze-Bauer vom Ingenieurbüro für Grundwasser- und Umweltfragen in Marktschwaben ihre Präsentation zur Errichtung eines Wasserschutzgebietes.
Die Referentin berichtete eingangs über die Wasserversorgung des Marktes Langquaides, die 1959 mit der Erschaffung des Brunnen I in Betrieb ging. 1977 ist dann erst das Schutzgebiet für diesen Brunnen in der heutigen Ausdehnung festgelegt worden. Aufgrund des erhöhten Bedarfs wurde 2022 die jährliche Entnahmemenge von bis dahin 200.000 m³ auf 225.000 m³ erhöht.
Die Ämter haben bereits damals signalisiert, dass für die Erhöhung der Entnahmemenge das bestehende Schutzgebiet an die heutigen Erfordernisse angepasst werden müsse. Bis dato besteht nur eine beschränkte Erlaubnis, die bis Mitte 2027 gültig ist.  Damit war die Auflage für ein neues Wasserschutzgebiet mit der Maßgabe verbunden, drei Grundwassermessstellen zur Ermittlung der Fließverhältnisse einzurichten, um belastbare Ergebnisse zu erhalten.
Der Weg hierzu ist normalerweise so, dass ein Fachbüro beauftragt wird, das die Unterlagen erstellt, mit den betroffenen Ämtern entsprechend abgleicht und dann das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt wird. Der Markt Langquaid und die Gemeinde Herrngiersdorf haben sich aber für den Weg entschieden, bereits von Anfang an die Bürger mitzunehmen und daher die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Auf dem Weg zum Wasserschutzgebiet sind ein deutschlandweit gültiges Arbeitsblatt und ein Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2010 zu beachten, die auf einen sogenannten Grundwassergleichenplan aufbauen.
Dabei wird die Grundwasserfließrichtung und das Grundwassergefälle sowie die Fließgeschwindigkeit ermittelt. Hinzu kommen noch hydraulische Parameter und die Durchlässigkeit des Gesteins. Um die Fließverhältnisse ermitteln zu können, müssen hierzu drei Messstellen gebohrt werden, an denen Probeentnahmen erfolgen und Pumpversuche durchgeführt werden.
Zum Alter des Grundwassers sagte die Diplom-Geologin, dass es durchaus Grundwasser gibt, das 10.000 Jahre alt ist und man spricht bis zu einem Wasser von 70 Jahren von der Bezeichnung „Jungwasser.“  Mit den vorhandenen Daten wird dann die Festlegung der Schutzzonen in Angriff genommen, wobei Zone 1 zum unmittelbaren Schutz des Brunnens am Brunnen selbst eingerichtet wird.
Die Zone 2, auch engere Schutzzone genannt, dient zum Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen. Und in der Zone 3, die auch in 3a und 3b unterteilt werden kann, wird der Schutz des gesamten Einzugsgebietes vor chemischen Belastungen mit Nitrat oder Pflanzenschutzmitteln. In dem anvisierten Gebiet zur Anlage eines Wasserschutzgebietes können bestimmte Bauvorhaben, der Einbau von Erdwärme, sondern die Lagerung wassergefährdender Stoffe, die intensive Düngung oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und auch bestimmte gewerbliche Nutzungen eingeschränkt werden.
Dabei gilt der Grundsatz, je näher ein Grundstück an der Wasserfassung liegt, desto strenger sind die Vorgaben. Im behördlichen Verfahren prüft dann die zuständige Wasserbehörde die Unterlagen. Die betroffenen Grundstückseigentümer, Gemeinden und andere Träger öffentlicher Belange werden daran beteiligt.
Die Pläne werden dann öffentlich ausgelegt und Betroffene können Einwendungen erheben. Dabei gilt, dass die Behörde die Interessen der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegen die Eigentumsrechte der Betroffenen abwägen muss. Denn Schutzgebiete dürfen nur so groß sein, wie es fachlich erforderlich und verhältnismäßig ist.
Das Wasserschutzgebiet wird schließlich dann durch eine entsprechende Rechtsverordnung festgesetzt. Wiederholt tauchte von den Versammlungsteilnehmern die Frage nach einer Entschädigung für solche Einschränkungen auf. Dabei erklärte die Referentin, dass nicht jede Nutzungseinschränkung automatisch zu einer Entschädigung führt. Gehen die Beschränkungen jedoch erheblich über das allgemeine Maß hinaus und entstehen dadurch wirtschaftliche Nachteile, könnten dann entsprechende Entschädigungsansprüche bestehen, die dann mit dem Betreiber der Wasserversorgungseinrichtung abgegolten werden müssten.
Zahlreiche Fragen
In zahlreichen Wortmeldungen der Grundstückseigentümer und Landwirte überwiegend berechtigte, aber teils auch hypothetische Befürchtungen vorgetragen und mögliche Entschädigungsansprüche der Betroffenen thematisiert.
Verständlich sind die Befürchtungen von den direkten Angrenzern an die Brunnen Ulrich Gebendorfer und Hubert Steger, die massive Beeinträchtigungen beim Betreiben ihrer Betriebe befürchten. Sie hätten sich eine frühere Einbindung bereits vor der Entscheidung für den Bau des Tiefbrunnens II gewünscht. Jetzt befürchtet Hubert Steger durch diesen zu erwartenden, erheblichen Eingriff von außen in sein Eigentum, dass das Kind bereits regelrecht in den Brunnen gefallen sein könnte.
Bezüglich einer Anfrage von Florian Weingart, der vorher für eine sehr zurückhaltende Handhabung der Maßnahmen plädierte. Im Hinblick auf die Anforderungen von Dichtigkeit von Behältern wie Güllebehälter in Schutzzonen erklärte die Referentin, dass diese Bestimmungen im allgemeinen Gewässerschutz  enthalten sind und diese bei den Auflagen nur mehr präzisiert werden. Georg Steinberger jun. befürchtete das Aus für die Arbeit mit Direktsaaten. da ja in diesen Bereichen der Einsatz von Unkrautbekämfungsmitteln, wie Glyphosat verboten ist. Michael Stempfhuber jun., stellte die konkrete Frage, wie werden diese Einschränkungen für die Landwirte entschädigt. Hubert Steger wollte hierzu entsprechende Zahlen wissen. Die Referentin erklärte, wenn die Beschränkungen jedoch erheblich über das allgemeine Maß hinaus und dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen, könnten dann entsprechende Entschädigungsansprüche bestehen, die dann von dem Betreiber der Wasserversorgungseinrichtung abgegolten werden müssten. Diese müssten an Hand von Vorgaben hierzu individuell mit dem Betreiber der Wasserversorgung austaxiert werden. Michael Stempfhuber jun. führte weiter an, dass Langquaid eines der besten Wasserqualitäten Bayerns haben würde, deshalb wäre es ratsam die Landwirte so wie bisher weiterarbeiten zu lassen und in der Zone II vernünftig zu entschädigen, was auf Grund des kleinen Gebietes den Langquaider Bürgern zuzumuten ist.
Der Ortsobmann des BBV Severin Pausinger aus Herrngiersdorf wollte schon darauf hinweisen, dass das neue Wasserschutzgebiet durch eine Erhöhung der Fördermenge, von bisher 200.000 auf 225.000 Kubikmeter pro Jahr, die sich der Markt Langquaid hat genehmigen lassen, sich vergrößern wird. Das sei eben Fakt und es sei zu befürchten, dass sich die Schutzzone II verdoppeln wird.
Vor diesem Hintergrund und der Befürchtung auf eine noch stärkere Erhöhung würde er sich schon auch wünschen, wenn wir uns Auflagen unterwerfen, dass die Langquaider Seite sich mit Wassersparmaßnahmen befasst, um so einer weiteren Steigerung der Fördermenge entgegenzuwirken.

Quelle Text+Bild: Martin Haltmyer