Bekanntmachung der Gemeinde Herrngiersdorf über die
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
„Naherholungsgebiet Semerskirchen“
und
Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 10
Öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat hat am 21.04.2022 beschlossen, für das Gebiet südlich des Ortsteiles Semerskirchen, einen qualifizierten Bebauungsplan mit Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Naherholungsgebiet Semerskirchen“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 10 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Naherholungsgebiet Semerskirchen“ beinhaltet die Fl.-Nrn. 1251, 1252, 1276 (Tfl. = Teilfläche), 1278 (Tfl.), 1279 (Tfl.), 1288 (Tfl.) und 1305 (Tfl.) der Gemarkung Herrngiersdorf.
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Sondergebiet (SO) nach § 10 Abs. 1 BauGB mit der Zweckbestimmung Naherholungsgebiet auszuweisen.
Mit der Erarbeitung der Planentwürfe ist das Planungsbüro KomPlan, Landshut, beauftragt worden.
Nach Beteiligung und Behandlung der Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die vom Planungsbüro KomPlan, Landshut, gefertigten Planentwürfe des Bebauungsplanes mit Begründung sowie Umweltbericht und des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan Deckblatt Nr. 10 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung angeordnet.
Es wird nun hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, bestehend aus Planteil, Begründung, Umweltbericht sowie Schallschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wie auch der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 10, bestehend aus Planteil, Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 23.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.11, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt werden.
Die Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid sind:
Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Bekanntmachung Naherholungsgebiet Semerskirchen
BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Begründung EW
BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Begründung EW Anhänge
BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Plan EW
BBP GOP Naherholungsgebiet Semerskirchen – Umweltbericht EW
BBP GOP Behandlung Stellungnahme §3 Abs. 1 – §4 Abs. 1
FNP LP D10 Naherholungsgebiet Semerskirchen – Begründung EW
FNP LP D10 Naherholungsgebiet Semerskirchen – Plan EW
FNP LP D10 Naherholungsgebiet Semerskirchen – Umweltbericht EW