Beteiligung der Bürger an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Herrngiersdorf hat am 21.04.2022 beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nr. 1251, 1276, 1278, 1279, 1288 und 1305 der Gemarkung Herrngiersdorf einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Inhalt des Bebauungsplanes ist die Neuausweisung von Dorf-/Sondergebietsflächen sowie Flächen für Versorgungsanlagen.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1251, 1276, 1278, 1279, 1288 und 1305 der Gemarkung Herrngiersdorf mit einem Umgriff von ca. 2,9 ha. Er wird im Südwesten von der Kreisstraße KEH 24, im Nordwesten von landwirtschaftliche Flächen, im Nordosten von den gemeindlichen Ortsstraßen „Langstraße“ und „Am See“ sowie im Südosten von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Die Fläche für Versorgungsanlagen befindet sich im Südosten des Flurstücks Nr. 1251 bei der vorhandenen Trafostation.
Die Erschließung des Sondergebietes ist über die gemeindlichen Ortsstraßen „Langstraße“ und „Am See“ sowie die Kreisstraße KEH 24 sichergestellt. Die Fläche für Versorgungsanlagen wird über die Gemeindeverbindungsstraße „Voggersberger Weg“ sichergestellt.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist das Ingenieurbüro Komplan, Leukstraße 3, 84036 Landshut, beauftragt worden.
Der Vorentwurf ist mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2022 gebilligt worden.
Die Planung kann in der Zeit vom 20.06. bis 20.07.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, im Rathaus in Langquaid, Zimmer Nr. 2.11, Marktplatz 24, 84085 Langquaid eingesehen werden.
Dabei ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan