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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe dieses Jahres stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.

Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die u.a. aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind. Ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (z. B. Eltern, Ausbilder etc.).

Die offiziellen bayerischen Bewerbungsformulare für das Schöffenamt sind im Bürgerbüro des Rathauses Langquaid, Marktplatz 24, Zimmer-Nr. 0.02 (Bürgerbüro) erhältlich bzw. hier einzureichen. Für Jugendschöffen können sie sich auch an das Jugendamt des Landkreises Kelheim, wenden.

Als entsprechendes Online-Formular für Schöffen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Da die Bewerbung eigenhändig unterschrieben werden muss, ist eine direkte Online-Bewerbung in diesem Fall nicht möglich. Die Bewerbungsfrist läuft bis 3.März 2023.

Bewerber sollten sich vorher umfassend über die anspruchsvolle Tätigkeit des Schöffenamtes informieren. Informationen sind u.a. auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zu erhalten.

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