Gewerbegebiete
Misch- und Gewerbegebiet "Burgmayerfeld"
Misch- und Gewerbegebiet „Burgmayerfeld“ in Sandsbach-West
Der Gemeinderat hat am 24.01.2019 das Deckblatt Nr. 8 zum Flächennutzungsplan und Landschaftplan festgestellt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 21.03.2019 gefasst. Er ist mit Bekanntmachung vom 23.05.2019 in Kraft getreten.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Burgmayerfeld“ Endfassung
Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan
Gewerbegebiet Sittelsdorf
Erweiterung des Gewerbegebietes in Sittelsdorf „GE Sittelsdorf V – Deckblatt 1“
Der Gemeinderat hat am 06.04.2020 den Geststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes in Sittelsdorf mit Deckblatt Nr. 9 gefasst. Am 23.04.2020 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Gründordnungsplan gefasst.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Sittelsdorf V – Deckblatt 1“
Gewerbegebiet am Kirchenweg
Erweiterung des Gewerbegebietes in Herrngiersdorf am Kirchenweg
Der Gemeinderat hat am 08.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs-/Grünordnungsplan „Gewerbegebiet am Kirchenweg“ gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 265/1, 266/1, die südöstliche Teilfläche aus Fl. Nr. 266 sowie die östliche Teilfläche aus Fl. Nr. 265, alle Gemarkung Herrngiersdorf, mit einem Umgriff von ca. 1,65 ha.
Er wird im Norden, Westen und Süden durch Ackerflächen, im Südosten durch eine Hofstelle sowie im Osten durch die Gemeindeverbindungsstraße „Kirchenweg“ begrenzt
Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Fachstellen nach § 4 Abs. 1 BauGB für das Planungsgebiet wurde vom 13.04. bis 13.05.2016 durchgeführt.
Vom Ingenieurbüro Komplan, Leukstraße 3, 84028 Landshut, ist ein Planentwurf ausgearbeitet worden. Er wurde mit der Begründung in der Fassung vom 14.06.2016 vom Gemeinderat genehmigt.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie schalltechnisches Gutachten liegt in der Zeit vom 09.07.2021 bis 09.08.2021 in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, im Rathaus, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, Zimmer Nr. 2.11, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.